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ESG-Reporting – so erfüllen Unternehmen die Pflichten der CSRD

ESG Reporting

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TriFinance unterstützt seine Kunden im ESG-Reporting konzeptionell und operativ
Die EU hat im Rahmen des Green Deals die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich verschärft: Ab 2025 müssen 15.000 deutsche Unternehmen gemäß der EU-Verordnung Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) jährlich ihre Leistung im Bereich ESG (Environmental, Social und Governance) offenlegen. Der bisherige Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Geschäftsberichts. Die Unternehmensberatung TriFinance erklärt Unternehmen, was das genau bedeutet – und hilft ihnen durch den Dschungel der Anforderungen des ESG-Reportings.

ESG-Reporting - TriFinance hilft
Die Consultants von TriFinance sind an der Schnittstelle zwischen Controlling und Nachhaltigkeit
Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie soll sicherstellen, dass mehr große Unternehmen ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Gesellschaft künftig messen und kommunizieren. Zunächst waren nur große börsennotierte Konzerne und Finanzinstitute davon betroffen. Ab dem Berichtsjahr 2025 fallen unter die EU-Verordnung CSRD Unternehmen unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, wenn sie zwei der drei Kriterien erfüllen:

• mehr als 250 Mitarbeiter
• ein Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro
• eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro

Ab dem Jahr 2025 sind somit EU-weit circa 50.000 Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten offenzulegen, davon in Deutschland etwa 15.000.

Im Rahmen der Jahresberichterstattung muss ein Unternehmen seine Strategie zur Nachhaltigkeit präsentieren: Es geht um Widerstandsfähigkeit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken, Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und die Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen. Sie müssen zeitgebundene Nachhaltigkeitsziele aufstellen und deren Fortschritte inklusive Treibhausgas-Reduktion nachweisen, die durchgeführten Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten beschreiben und die wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, kurz PAIs) und die diesbezüglich unternommenen Maßnahmen offenlegen. Eine ganze Menge Arbeit für Abteilungen, die ohnehin oft schon überlastet sind.

Unternehmen benötigen daher neue Ressourcen und Fachwissen im Controlling und verlieren leicht den Überblick im Dschungel der neuen Pflichten. Was genau ist gefordert? Wo beginnt man? Und vor allem: Wer erledigt das? Mit der Einstellung eines Nachhaltigkeitsmanagers fängt die Arbeit erst an. Ein Unternehmen, das sich mit dem Aufbau von Controlling- und Reportingstrukturen auskennt, ist TriFinance, eine Unternehmensberatung mit Sitz in Düsseldorf.

Was bedeutet die EU-Verordnung CSRD für Unternehmen?

"Die neuen Anforderungen an das ESG-Reporting sind gerade zu Beginn eine große Herausforderung , sagt Jan-Hendrik Paul, Senior Project Manager von TriFinance am Standort Hamburg. "Den Unternehmen fehlen personelle Kapazitäten oder es mangelt an Know-how – oft ist es beides. Daher sollte man frühzeitig Kapazitäten im Controlling aufbauen und die Mitarbeiter in Nachhaltigkeitsfragen schulen. TriFinance hat unter anderem das Reporting für ein produzierendes SDAX-Unternehmen aufgesetzt und implementiert derzeit die EU-Taxonomie bei einem Hersteller für Aluminiumprofile. Dabei baut TriFinance das Reporting schrittweise auf, bis das Unternehmen damit eigenständig arbeiten kann.

Das ESG-Reporting erfordert viele neue qualitative und quantitative Datenpunkte. "Im Kern geht es vor allem um Erhebung neuer Daten, deren Aufbereitung und Kommunikation, eingebettet in einem funktionierenden Prozess", erklärt der Berater. Dank der Spezialisierung auf Projekte im Controlling, Accounting und Projektmanagement wissen die operativen Berater von TriFinance aus dem Tagesgeschäft, wie man Daten ermittelt, aufbereitet und reportet. So setzen sie für ihre Kunden auch das ESG-Reporting nach CSRD oder EU-Taxonomie um.

Herausforderungen für Unternehmen durch die CSRD

ESG-Reporting - TriFinance hilft
TriFinance als kompetenter Partner für Controlling, Accounting und Transformationsprojekte
Zu den vielen bestehenden unternehmerischen Aufgaben kommt nun also das Thema Nachhaltigkeit verpflichtend hinzu. Bei der EU-Verordnung CSRD handelt es sich sogar um ein ganzes Paket von neuen Berichtspflichten. So sind neue Kenntnisse bei den Mitarbeitern und Prozesse für das Sammeln und Bewerten bisher unbekannter Daten gefordert. Wie gehen Unternehmen dabei am besten vor?

Zuerst müssen Unternehmen herausfinden, welche Themen relevant für ihren Geschäftserfolg sind und wie ihre Aktivitäten in Wechselwirkung mit Umwelt und Gesellschaft stehen. Dies geschieht durch die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Doppelt, weil sowohl die Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Themen auf das Unternehmen als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt werden. Alle relevanten Stakeholder müssen dabei bewerten, welche nachhaltigkeitsbezogenen Themen im Rahmen der zwölf ESRS (European Sustainability Reporting Standards) wesentlich sind. Best-Practice-Ansätze zur Stakeholderbefragung und die entsprechende Prozessdokumentation der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erleichtern die Durchführung der Analyse und spätere Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Experten wie TriFinance unterstützen Firmen beim ESG-Reporting

ESG-Reporting - TriFinance hilft
TriFinance unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD und bringt Licht in den Buchstaben-Dschungel
Dann macht man sich auf die Suche nach fehlenden Daten, die zuvor nie benötigt wurden. Mit der CSRD orientiert sich das ESG-Berichtswesen deutlich stärker an Kennzahlen: Das Reporting umfasst Umweltindikatoren wie Treibhausgasemissionen, Energie- und Wasserverbrauch, Abfallmanagement und Biodiversitätsaspekte, aber auch soziale Kennzahlen wie Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Inklusion.

Wer unter die CSRD fällt, muss außerdem im Rahmen der EU-Taxonomie nach einem festgelegten Katalog prüfen, inwieweit das Unternehmen in einer oder mehreren der von der EU als ökologisch nachhaltig definierten Wirtschaftsaktivitäten operiert. Nur mit der Veröffentlichung der hier geforderten Kennzahlen sollen Unternehmen künftig die Möglichkeit auf günstigere Finanzierungsquellen bekommen.

Diese KPIs müssen jedes Jahr reportet werden. Jan-Hendrik Paul von TriFinance empfiehlt betroffenen Unternehmen deshalb, den Fokus auf den Aufbau eines Gesamtprozesses zu legen: Das Ziel ist, die Erfüllung der Anforderungen möglichst passend in die Realität des Arbeitsalltags zu integrieren. Am Ende steht ein abgeschlossener, dokumentierter Prozess, wie alle Datenpunkte nachhaltig und langfristig von den verantwortlichen Mitarbeitern gemessen und reportet werden können.

Insbesondere bei der erstmaligen Umsetzung suchen viele Firmen konkrete Unterstützung von Experten, die nicht nur beraten, sondern den Mitarbeitern operativ helfen. So entstehen nachhaltige Best-Practice-Prozesse mit einem angeleiteten Vorgehen, die gemeinsam mit den Mitarbeitern entwickelt werden. Auf Deutsch: Schlaue Ideen, wie dieser Gesamtprozess jedes Jahr aufs neue mit möglichst geringem manuellen Aufwand ablaufen kann.

Seit Jahrzehnten unterstützt TriFinance bei Finance-Themen wie der Erstellung von Jahresabschlüssen oder dem Aufbau von Controllingprozessen. Zusammen mit dem Know-how zu den neuen EU-Verordnungen macht die langjährige Erfahrung von ERP-Transformationen, die Implementierungen und Optimierung von Management-Reports TriFinance zu einem idealen Partner für die Bewältigung der Aufgaben im ESG-Reporting. Konzeptionell und operativ strukturierte Prozesse aufbauen, bis sie eigenständig laufen – auch das nennt man nachhaltig.
Über TriFinance

TriFinance ist ein Beratungsunternehmen für Projekte im Accounting, Controlling, Treasury und Projektmanagement mit Sitz in Düsseldorf. International ist es mit über 1.000 Mitarbeitern in Deutschland und der Benelux aktiv. In Deutschland wurde TriFinance dreimal in Folge zum TOP Consultant ausgezeichnet und war mehrfach TOP Arbeitgeber. Das Unternehmen berichtet freiwillig nach dem deutschen Nachhaltigkeitskodex, ist aktives Mitglied des United Nations Global Compact und hat für seine Nachhaltigkeitsbemühungen im Jahr 2022 die Silbermedaille von Ecovadis erhalten.
Impressum
TriFinance GmbH
Frau Henrike Düerkop Klaus-Bungert-Str. 5a 40468 Düsseldorf Deutschland
T: 0049-211-17142561
@: henrike.dueerkoptrifinance.de
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