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Geldwäscheprävention – so setzen Unternehmen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes um

Geldwäscheprävention

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Geschätzte 100 Milliarden Euro werden jährlich allein in Deutschland gewaschen
In Deutschland werden jährlich schätzungsweise 100 Milliarden Euro gewaschen. Die Auswirkungen sind im Alltag spürbar, unter anderem durch steigende Immobilienpreise. Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Geldwäscheprävention umzusetzen. Zu den Verpflichteten zählen unter anderem Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Glücksspielanbieter, Immobilienmakler und Händler hochwertiger Güter.

Laut Schätzungen der Financial Action Task Force (FATF) gibt es in Deutschland über eine Million Verpflichtete. Wer die Vorgaben des Geldwäschegesetzes nicht, nicht ausreichend oder falsch umsetzt, muss mit einem hohen Bußgeld und einer Rufschädigung des Unternehmens rechnen. Was Geldwäsche genau ist, worauf Unternehmen dabei achten müssen und wie die Vorgaben des Geldwäschegesetzes zur Geldwäscheprävention unkompliziert umgesetzt werden können, lesen Interessierte in diesem Beitrag.


Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Wirtschaftskreislauf. Aus Drogenhandel, illegalem Glücksspiel, Korruption, Waffenhandel oder illegaler Prostitution erwirtschaftetes Geld wird auch als "schmutziges" Geld bezeichnet. Durch das Schleusen des Geldes durch verschiedene Konten und Firmen ist der Ursprung des Geldes am Ende nicht mehr nachvollziehbar. Somit kann das Geld im normalen Wirtschaftsverkehr beispielsweise zum Kauf teurer Güter wie Immobilien eingesetzt werden, und beeinflusst so die Marktpreise.

Worauf Unternehmen achten müssen

Geldwäscheprävention
Schmuckhändler gehören ebenfalls zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz
Verpflichtete spielen eine zentrale Rolle im Kampf gegen Geldwäsche. Sie fungieren als Gatekeeper und müssen verdächtige Transaktionen erkennen und melden. Deshalb sind sie nach dem GwG dazu verpflichtet, Vorgaben zur Geldwäscheprävention umzusetzen, und werden hierauf durch die Aufsichtsbehörden geprüft.

Die regulatorischen Anforderungen werden zunehmend komplexer und der Druck auf die Verpflichteten steigt. Christian Tsambikakis, CEO von Kerberos Compliance, betont: "Der Kampf gegen Finanzkriminalität wird mit immer härteren Mitteln geführt. Er spielt eine Schlüsselrolle für die weltweite Sicherheit, Frieden, Umweltschutz und politische sowie gesellschaftliche Stabilität, die von Kriminellen untergraben werden. Der Einsatz von Technik ist für mich persönlich noch zu viel Symbolik. Die flächendeckende Umsetzung auf allen Seiten noch viel zu zaghaft – und vermutlich nicht ausreichend durchdacht."

Ab 2027 wird das deutsche Geldwäschegesetz durch die EU AML Verordnung und die 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie ersetzt. Geplant sind unter anderem eine Stärkung der Aufsicht über Verpflichtete, eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und eine Harmonisierung der EU-Anti-Geldwäsche-Regelungen. Zudem wird der Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz ab voraussichtlich 2025 zentralisiert.

Werden die Vorgaben des Geldwäschegesetzes nicht, nicht umfassend oder falsch umgesetzt, drohen hohe Bußgelder sowie eine Rufschädigung des Unternehmens. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen können Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro oder das Zweifache des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden. Bei juristischen Personen sind sogar Bußgelder bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Zudem ist eine namentliche Veröffentlichung über die Websites der Aufsichtsbehörden bei unanfechtbaren Bußgeldbescheiden gesetzlich vorgeschrieben.

Um dies zu vermeiden, müssen umfassende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Die Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention sind umfangreich und umfassen über 20 dauerhafte Pflichten, darunter:

• Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Risikoanalyse
• Erarbeitung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
• Durchführung von Mitarbeiterschulungen
• Gegebenenfalls Bestellung von Geldwäschebeauftragten sowie Stellvertreter*innen
• Fallmanagement
• Diverse Eintragungs- und Registrierungspflichten
• Dokumentation und Archivierung
• Einrichtung von Hinweisgebersystemen
• Geschäftspartnerprüfung und -monitoring
• Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen

Studien zeigen, dass ein Großteil der Compliance-Ressourcen in die Umsetzung und Vorausplanung für zukünftige Compliance-Regelungen fließt. Die höchsten Compliance-Kosten fallen dabei für Personal an.

Einfache und vollumfängliche Geldwäscheprävention mit Kerberos Compliance-Managementsysteme

Geldwäscheprävention
Geldwäscheprävention von Kerberos
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen werden die hohen Anforderungen des Geldwäschegesetzes bezüglich der Geldwäscheprävention schnell zu einer kaum zu bewältigenden Aufgabe. Damit die Anforderungen dennoch erfüllt werden können, bietet das Unternehmen Kerberos Compliance mit Sitz in Köln vollumfängliche Dienstleistungen zur Geldwäscheprävention.

Als zentraler Anbieter für Geldwäscheprävention bietet Kerberos Tech-Enabled-Services zur Unterstützung bei der langfristigen Einhaltung aller auslagerbaren Pflichten. Mit attraktiven AML-as-a-Service-Paket-Lösungen für jede Branche ermöglicht Kerberos eine schnelle, einfache und sichere Compliance.

Christian Tsambikakis, CEO von Kerberos Compliance, erklärt: "Geldwäsche-Compliance bleibt eine Herausforderung und viel zu viele Industrien haben keine flächendeckenden Lösungen in Betrieb. Verpflichtete können sich mit Kerberos auf die Praxis und ihr Geschäft konzentrieren, haben aber gleichzeitig digitale, pragmatische und effektive Lösung an ihrer Seite."

Die Vorteile des Kerberos-Ansatzes umfassen:

• Eine zentrale Compliance-Plattform
• Monitoring regulatorischer Änderungen durch externe Anti-Geldwäsche-Expert:innen
• Automatische Überführung von rechtlichen Neuerungen in Compliance-Lösungen
• Zusätzliche Whitelabel-Lösungen
• Sicherheit im Umgang mit Behörden und Prüfungen

Kerberos Compliance bietet mit seinem AML-as-a-Service-Paket eine umfassende Lösung für Unternehmen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen gemäß des Geldwäschegesetzes nachzukommen. Durch die kontinuierliche Unterstützung wird das Risiko minimiert, dass das Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht wird.

Das Paket umfasst viele auslagerbaren Pflichten. Dazu gehören:

• Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse
• Implementierung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
• Durchführung von Mitarbeiterschulungen
• Fallmanagement und Verdachtsmeldungen
• Geschäftspartnerprüfung und -monitoring (KYC/eDD)
• Dokumentation und Archivierung

Durch die Nutzung dieser Dienstleistung können sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während sie gleichzeitig die Sicherheit haben, dass ihre Geldwäscheprävention professionell und gesetzeskonform umgesetzt wird. Die zentrale Compliance-Plattform von Kerberos ermöglicht dabei eine effiziente und transparente Abwicklung aller notwendigen Prozesse.

Neben der umfassenden AML-as-a-Service-Lösung bietet Kerberos auch weitere Teil- und Compliance-Lösungen an, wie:

• Stellung externer Geldwäschebeauftragter
• (Re-)Zertifizierungs-Kurse für Geldwäschebeauftragte
• Geschäftspartnerprüfungen (KYC/eDD)
• Mitarbeiterschulungen
• Whistleblower-Lösungen
• Datenschutz-Services
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Kerberos Compliance mit Sitz in Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, Compliance für alle Unternehmen zu ermöglichen. Deswegen beschäftigt das Unternehmen neben Compliance-Spezialisten und Juristen auch IT- und Prozessspezialisten. Hierdurch soll Geldwäscheprävention für Unternehmen einfach gestaltet und schnell umsetzbar sein.
Impressum
Kerberos Compliance Managementsysteme GmbH
Herr Christian Tsambikakis Im Zollhafen 24 50678 Köln Deutschland USt-IdNr.: DE313935976 HRB 92072 Amtsgericht Köln
T: 0049-221-65088920
@: infokerberos-compliance.com
www.kerberos-compliance.com