Schneller zum CSRD-Report: Wie eine Software Orientierung bietet
csrd report
- 28.08.2024
Muss mehr Nachhaltigkeit auch mehr Aufwand bedeuten?
Die Bedeutung der Themen „Klimaschutz“ und „Menschenrechte“ ist in den vergangenen Jahren ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Menschen hinterfragen ihr eigenes Konsumverhalten und erwarten auch von Unternehmen, dass sie ressourcenschonend wirtschaften und gegen Ausbeutung vorgehen. Da Abläufe in großen Firmen für Außenstehende meist intransparent bleiben, verpflichtet die Europäische Union sie durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Aufnahme einer Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Jahresabschluss. Hierbei ist der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) zu erfüllen. Diese Regelung erleichtert den Vergleich zwischen Unternehmen und fördert einen Wettbewerb um die besten Nachhaltigkeitspraktiken. Dadurch, dass Firmen dazu gezwungen sind, sich mit bestehenden Schwachpunkten auseinanderzusetzen, können sie leichter Verbesserungsstrategien entwickeln.Klingt gut – lässt sich aber nicht ohne Aufwand umsetzen. Selbst das Bundesministerium für Justiz legte erst am 24. Juli 2024 einen Entwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vor, das die europaweit gültige Richtlinie in nationales Recht überführen soll. Die ursprüngliche Frist für die EU-Mitgliedsstaaten war bereits am 6. Juni abgelaufen.
Zwar heißt es im Informationspapier „Die Umsetzung ins deutsche Recht soll möglichst bürokratiearm erfolgen“ und Doppelungen mit Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollen abgeschafft werden, doch das BMJ räumt auch ein: „Der durch die CSRD-Umsetzung entstehende Erfüllungsaufwand ist hoch.“ Es gilt, die richtigen Offenlegungskriterien auszuwählen und Daten aus verschiedenen Quellen zu sammeln, die womöglich noch nie systematisch erfasst wurden. Mitarbeitende müssen sich im Dienst der Nachhaltigkeit neues Fachwissen aneignen und neue Anforderungen in bestehende Prozesse integrieren. Wenn nicht alle Vorschriften erfüllt werden, laufen Unternehmen Gefahr, ihr Prüftestat nicht zu erhalten.
Hilfsmittel für die Erstellung des CSRD-Reports
Um einen testierbaren Nachhaltigkeitsbericht zu erhalten, können Firmen auf unterschiedliche Weise vorgehen. Die erste Möglichkeit ist der Aufbau einer eigenen Expertise und die Nutzung von Standardtools wie E-Mails, Excel und Word. Die Arbeit mit diesen Programmen ist jedoch langwierig und auch der Erwerb von neuen Kenntnissen erfordert Zeit – Zeit, in der die betroffenen Personen ihre üblichen Aufgaben nicht erledigen können. Eventuell wird die Buchung von Schulungen nötig. Somit bringt diese Methode auch Kosten mit sich. Kostspielig ist auch die Zusammenarbeit mit einer externen Beratungsfirma, die den Prozess durchführt. In diesem Falle wird der geforderte Bericht allerdings schneller fertig.Wer die Compliance mit den Vorgaben der EU auf die Dauer sicherstellen und dabei Kosten sparen möchte, sollte eine Software nutzen. Diese ist idealerweise so beschaffen, dass sie den Verantwortlichen den gesamten Prozess vorgibt. Wenn die erforderlichen Daten einmal digital vorliegen, sinkt in den Folgejahren der Aufwand, da bereits eine Basis vorhanden ist, auf der neue Berichte aufbauen können. Dies lässt sich mit der Steuererklärung vergleichen: Wer ELSTER nutzt, kann Angaben aus dem letzten Jahr übernehmen. Eine Software leistet auch bei der Erstellung der Texte für den Bericht Unterstützung.
Der „rote Faden“ von cubemos
Das Angebot umfasst auch Workshops zur Bestimmung der doppelten Wesentlichkeit. Fragen und Unsicherheiten lassen sich im Gespräch mit den internen Sustainability-Beratern klären, außerdem verfügt cubemos über ein großes Partnernetzwerk, sodass Kunden von zusätzlichen maßgeschneiderten und branchenspezifischen Services profitieren können.
Die eigens für die Berichterstattung gemäß CSRD entwickelte Software folgt einem stringenten Prozess und gibt dem Nutzer somit einen „roten Faden" in die Hand. Zu jedem Zeitpunkt ist klar, welcher Schritt als Nächstes kommt. Die Software zeichnet sich durch einen All-in-one-Ansatz aus, umfasst also auch für benachbarte Regulatoriken wie EU-Taxonomie und LkSG nur eine Lösung und nicht mehrere. Die Voll- oder Teilautomatisierung jedes Prozessschritts sorgt für eine größtmögliche Einfachheit. Alle Daten befinden sich mit Belegdokumenten und Änderungshistorie an einem Ort, alle regulatorischen Anforderungen können einfach erfüllt werden, da die Informationen stets auf dem neuesten Stand sind.